AGB

Verwaltung des Edelmetalls.

1. Rückkauf

1.1. Der Kunde ist berechtigt, das von ihm erworbene Edelmetall, ganz oder teilweise, Goldconcept24, in Textform zum Rückkauf anzubieten.

1.2. Goldconcept24, wird eine Annahme hierzu binnen fünf Bank-Arbeitstagen erklären. Eine Annahme, kann auch durch die konkludente Erfüllung des Kaufangebotes erfolgen. Eine nicht erfolgte Reaktion durch Goldconcept24, kommt einer Ablehnung gleich.

1.3. Der Rückkaufspreis wird so ermittelt, dass der innerhalb von fünf Bank-Arbeitstagen, nach der Annahme des Verkaufsantrages des Kunden, durch Goldconcept24 ermittelte Rückkaufspreis dem Ankauf zugrunde gelegt wird. Der jeweilige Rückkaufspreis von Goldconcept24, wird im Login-Bereich auf www.goldconcept24.de gestellt.

1.4. Sofern gesetzliche Umsatzsteuer erhoben wird, gilt AVB B.1.9.

2. Bestandsaufzeichnung / Mittelverwendungskontrolleur

Die Bestandsaufzeichnung, wird vom Mittelverwendungskontrolleur, in Verbindung mit Goldconcept24, regelmäßig durchgeführt, das heißt zwischen zwei- bis viermal jährlich kontrolliert und protokolliert. Als Mittelverwendungskontrolleur wird Goldconcept24, eine geeignete Person, aus der Berufsgruppe, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar, bestimmen.

3. Haftung

Goldconcept24, haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, oder Vorsatz für Schäden aus Fehlbuchungen, die nicht Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden darstellen.

4. Sonstiges

1. Depotgebühren

Es gilt die jeweilige aktuelle Preistabelle von Goldconcept24. Diese wird dem Kunden, über den Login Bereich (D. Ziffer 1.3) zur Verfügung gestellt. Goldconcept24, ist berechtigt bei entsprechenden Preisentwicklungen, Preisanpassungen vorzunehmen. Sie sollen dem Kunden jeweils mit einer Vorlaufzeit, von mindestens einem Monat mitgeteilt werden.

2. Antragstellung über Vermittler

Der Vermittler arbeitet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird darauf hingewiesen, dass er eine eigenständige Leistung gegenüber dem Kunden erbringt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Vermittler nicht bevollmächtigt ist, Beratungsdienstleistung zu erbringen oder Zusagen zu machen, die von den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen oder dem Bestellformular von Goldconcept24, abweichen. Er darf insbesondere keine Leistungen in Aussicht stellen, oder diese für Goldconcept24 quittieren.

3. Laufzeit / Kündigung / Haftung / Sorgfaltspflichten

3.1. Soweit vertraglich nichts anderes bestimmt ist, wird keine feste Laufzeit vereinbart.

3.2. Goldconcept24 haftet nicht für die durch den An- oder Verkauf von Edelmetallen, bei dem Kunden entstehenden Steuern. Goldconcept24 erteilt keine steuerliche Beratung und wird auch im Hinblick, auf die eventuell anfallenden Steuern und Abgaben, keine Erklärungen gegenüber dem Finanzamt oder sonstigen Dritten abgeben. Die Besteuerung richtet sich nach nationalen Gesetzen und eventuell auch Doppelbesteuerungsabkommen.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, jede Adress- und/oder Namensänderung, Goldconcept24 unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehört auch eine Änderung, der E-Mail-Adresse. Die Korrespondenz erfolgt immer an die letzte bekannte Adresse des Kunden.

4. Datenschutz

Die in diesem Kaufantrag enthaltenen, sowie sonstige im Rahmen der Geschäftsbeziehung, bekannt werdenden personen- und anlagebezogenen Daten, werden Goldconcept24, den Vermittlern sowie sonstigen beteiligten Dritten zur Verfügung gestellt, gespeichert, genutzt, ausgewertet, abgerufen und übertragen (Datenverarbeitung). Sei es auf elektronischem oder auf schriftlichem Weg. Dies geschieht zum Zweck der Verwaltung und der Betreuung des Edelmetallkaufvertrages. Eine Weiterleitung der Daten an unbeteiligte Dritte, unterbleibt.

5. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform. Soweit gesondert auf Textform hingewiesen wird, gilt in diesem Fall Textform. Textform bedeutet vorliegend, dass per E-Mail korrespondiert werden kann.

6. Salvatorische Klausel / Rechtswahl

6.1. Sollten sich einzelne Bestimmungen, des auf Grundlage dieser Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen, mit dem Kunden geschlossenen Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige, unklare oder undurchführbare Bestimmung, ist so zu ersetzen, bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck, erreicht wird. Lücken sind entsprechend dem beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck zu ergänzen.

6.2. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

6.3 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend AVB genannt) gelten für das Vertragsverhältnis des Kunden mit der Goldconcept24 GmbH & Co. KG (nachfolgend Goldconcept24 genannt) über den An- und Verkauf, den Transport und die Lagerung und Verwaltung von Edelmetallen. Die AVB gelten insgesamt zwischen den Parteien, wobei in jedem Fall individuelle Regelungen Vorrang vor den AVB haben.

7. Anerkennung

Die AVB der Goldconcept24, für den Kauf und die Lagerung der Edelmetalle und deren Verwaltung, sind Vertragsgrundlage für den / die zwischen dem Kunden und der Goldconcept24 abgeschlossenen Kaufverträge über Edelmetalle. Die Goldconcept24 arbeitet ausschließlich nach diesen AVB.

8. Vertragsabschluss

2.1. Mit dem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über Edelmetall, bestellt der Kunde bei der Goldconcept24, Edelmetalle in der im Kaufvertrag bezeichneten Art, Menge und Güte.

2.2. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Antrages durch Goldconcept24 zustande. Der Kunde verzichtet auf die Bestätigung der Annahme durch Goldconcept24 und deren Zugang. Der Kunde hält sich an seinen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages, für die Dauer von zwei Wochen gebunden.

9. Geschäftsbereiche, Eigentum am Edelmetall

9.1. Goldconcept24 hat dabei die Position eines Zwischenhändlers für den vom Kunden georderten Edelmetallkauf. In jedem Fall ist der Kunde, Käufer des Edelmetalls und ausschließlicher Eigentümer.

9.2. Goldconcept24 schließt dabei für den Kunden, zu einem zuvor vertraglich festgelegten Zeitpunkt, über eine ebenfalls vertraglich festgelegte Edelmetallmenge, einen Vertrag über den Einkauf des entsprechenden Edelmetalls ab.

9.3. Goldconcept24 wird zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des vom Kunden erworbenen Edelmetalls, sondern handelt für und im Auftrag des Kunden.

9.4. Goldconcept24 ist grundsätzlich verpflichtet, entsprechend des vom Kunden abgeschlossenen Vertrages und vom Kunden aufgegebener Order, entsprechendes Edelmetall zu erwerben.

9.5. In jedem Fall kommt ein Kaufvertrag, zwischen den Parteien, nur bei Bestätigung in Textform oder durch tatsächliche Vertragserfüllung, durch Goldkoncept24 zu Stande. Handelt es sich um einen standardisierten, das heißt immer wieder in festen Zeitabläufen unterteilten Kaufvertrag, dann ist hinsichtlich jedes einzelnen Kaufvorganges, kein erneuter Vertragsabschluss erforderlich, soweit der wiederkehrende Kauf als solcher im Kaufvertrag bezeichnet ist.

3.6. Abweichende Kaufaufträge, bedürfen für ihre Wirksamkeit, in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung durch Goldconcept24. Die schriftliche Zustimmung wird seitens Goldconcept24 durch die tatsächliche Ausführung ersetzt.

10. Definitionen, Begriffe

Textform:

Bedeutet, dass die Korrespondenz, zwischen den Vertragsparteien, auch per E-Mail abgewickelt werden kann. Tatsächlich ist diese Art der Kommunikation, zwischen den Parteien, die bevorzugte Kommunikationsart und gewährleistet eine schnellstmögliche Bearbeitung der entsprechenden Anfrage.

Schriftform:

Diese Kommunikationsform, sollte nur bei sogenannten empfangsbedürftigen Willenserklärungen, wie zum Beispiel Kündigung, gewählt werden. Es empfiehlt sich, gleichwohl auch für solche Willenserklärungen, zunächst die E-Mail als Korrespondenzart zu wählen. Nur wenn vom jeweils anderen Teil, keine Empfangsbestätigung erteilt wird, sollte die Schriftform ausgeführt werden. Ist Schriftform vorgeschrieben, ist nur diese rechtsverbindlich.

Kunden-Login:

Jeder Kunde hat einen eigenen Login-Bereich, auf den er, zum einen Zugriff auf alle für den vorliegenden Kundenkontakt relevanten Daten hat, vor allem auf seinen persönlichen Kontostand, auf seine persönliche Edelmetallmenge, auf eventuelle Kursdaten und dergleichen. Der Kunde erhält hierfür einen persönlichen, nur für ihn bestimmten Zugang zu seinem Login-Bereich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Daten, über diesen persönlichen Bereich, nicht an Dritte weitergegeben werden.

Kundendepot:

Über seinen Online-Zugang, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, Einsicht in sein persönliches Depot zu nehmen.

Bruchteilsgemeinschaft

Der Kunde hat gemeinsam, mit anderen Kunden, den Bruchteil eines Eigentums, an einer bestimmten Edelmetallmenge. Solches Eigentum, wird in aller Regel dann gebildet, wenn die Investitionssumme des Kunden nicht ausreicht, eine physisch abtrennbare Edelmetallmenge zu erwerben.

Besitzmittler:

Das bedeutet, dass Goldconcept24, zwar einen direkten Besitz an der erworbenen Edelmetallmenge hat, diesen Besitz jedoch nur für den Kunden, als mittelbarer Besitzer und Eigentümer des Edelmetalls ausübt.

Bank-Arbeitstag:

Es handelt sich um die Tage, an denen Geschäftsbanken geöffnet haben. Dies sind die Werktage, d.h. regelmäßig Montag bis Freitag, ausschließlich der Feiertage. Es gelten vorliegend, die Feiertage am Sitz von Goldconcept24.

Kaufart:

Bezeichnet die jeweils zu erwerbende Einheit, einer entsprechenden Edelmetallmenge. Dabei sind nur gängige Kaufarten, und gängige physisch zu erwerbende Formen und Mengen, des entsprechenden Edelmetalls Vertragsgegenstand.

Preistabelle:

Goldconcept24 stellt auf seiner Homepage im Login-Bereich des Kunden eine Preistabelle ein, aus der alle jeweiligen Gebühren ersichtlich sind. Es gilt die jeweils aktuelle Preistabelle.

Widerruf:

Vorliegend handelt es sich bei dem Kaufvertrag um einen Vertrag über Waren, die Kursschwankungen unterliegen. § 312g Absatz 2 Nr. 8 BGB bestimmt, dass in solchen Fällen eine Widerrufsbelehrung nicht erforderlich ist.

11. Kosten und Gebühren

11.1. Der Kunde, erbringt eine Zahlung gemäß Bestellformular, die unmittelbar nach dem Zahlungseingang, auf seinem Edelmetalldepot gutgeschrieben wird. Die Gutschrift wird nach vollständigem Erbringen, gem. den vertraglichen Vereinbarungen, für den Kauf von Edelmetallen verwendet. Diese Umwandlung erfolgt in dem auf dem Bestellformular genannten prozentualen Verhältnis zum jeweiligen Kaufbetrag.

11.2. Die noch nicht umgewandelte Zahlung verfällt, sofern der Kunde seine weiteren Zahlungen dauerhaft einstellt. Dies ist der Fall, wenn 6 Monate in Folge, keine Zahlung des Kunden eingeht.

12. Erwerb des Edelmetalls

1. Allgemeines, Kommunikation per E-Mail

1.1. Mit jeder Zahlung des Kunden, erwirbt Goldconcept24 als Besitzmittler für den Kunden, physisches Edelmetall, in der im Kaufvertrag bezeichneten Art und Güte, von einer anerkannten Scheideanstalt. Als anerkannte Scheideanstalten werden jene Scheideanstalten definiert, die von der „The London Bullion Market Association“ oder vergleichbar im Zeitpunkt der Abwicklung des Kaufvertrages anerkannt sind.

1.2. Goldconcept24, garantiert die Echtheit der gelieferten Edelmetalle, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch Goldconcept24 ausgewählt wurden.

1.3. In Bezug auf die Stückelung der Edelmetalle, ist Goldconcept24 frei. Die physische Auslieferung des bestellten Edelmetalls an den Kunden oder die Lagerstätte, erfolgt vorbehaltlich den geltenden Lieferfristen und –bedingungen des Lieferanten.

1.4. Goldconcept24 wird eine eingehende Bestellung spätestens bis einschließlich zum fünften Bank-Arbeitstag ausführen.

1.5. Der Kunde verzichtet auf eine monatliche Abrechnung, über die Annahme seiner monatlichen Kauferklärung. Der Kunde erhält mit der Annahme des Kaufvertrages, einen Onlinezugang mit dem er jederzeit per Internet, Einsicht in sein Depot hat und Depotauszüge erstellen kann. Grundsätzlich, kann jeder Kunde derzeit, einmal jährlich die Depotauszüge zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres anfordern. Hierfür werden durch Goldconcept24 pro Anforderung Gebühren, gemäß gesonderter dem Kunden zugänglicher Preistabelle, berechnet.

1.6. Es gilt die jeweilige Preistabelle von Goldconcept24. Soweit der Kunde ein online-Depot hat, ist er mit der Übersendung von Informationen über sein Online-Depotkonto einverstanden.

1.7. Goldconcept24 schließt Geschäfte ausschließlich in Euro ab. Zu diesem Zweck, werden Zahlungen, die in anderen Währungen auf Konten von Goldconcept24 eingehen, unmittelbar vor Vollzug des Kaufauftrages, in Euro umgetauscht. Eventuell entstehende Spesen und Währungsrisiken, gehen zu Lasten des Kunden.

1.8. Der Kaufpreis für Edelmetall wird so ermittelt, dass innerhalb von 5 Bank-Arbeitstagen, nach Zahlungseingang, der am Tag der Annahme des Kaufantrages, von Goldconcept24 ermittelte Verkaufspreis, der Bestellung zugrunde gelegt wird. Goldconcept24 ist nicht an Kurslimits des Kunden gebunden. Der Verkaufspreis von Goldconcept24, wird dabei täglich gestellt und im Login-Bereich von www.goldconcept24.de hinterlegt. Goldconcept24 führt die Bestellung, zu dem Kurs, für den Kunden innerhalb der o.g. Frist aus, der sich unter Beachtung des aktuellen Edelmetallmarktpreises aus der o.g. Preistabelle zum jeweiligen Handelstag ergibt.

1.9. Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht beim Handel mit Edelmetall sind die vereinbarten Kaufpreise netto. Die dazu jeweils geltende Umsatzsteuer sowie der Brutto-Preis ist in der Preistabelle im Login-Bereich ausgewiesen.

1.10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Goldconcept24 per E-Mail, mit ihm kommunizieren kann.

2. Erwerb geringfügiger Einheiten, Bruchteilseigentum

2.1. Kann von dem von dem Kunden, zur Investition in Edelmetall, zu Verfügung gestellten Kapital, nicht die kleinste physische Menge erworben werden, dann erwirbt der Kunde, soweit dies möglich ist, Bruchteils Eigentum an einer bestimmten Menge Edelmetall.

2.2. Die kleinste zu erwerbende Einheit bei Gold beträgt 1 Gramm und bei Silber 50 Gramm. Goldconcept24 verschafft dem Kunden das Eigentum an dem gekauften Edelmetall, durch Einräumung von Bruchteilseigentum nach Bruchteilen, an einem im Besitz von Goldconcept24 befindlichen Sammelbestand, an dem betreffenden physischen Edelmetall, in Barrenform in der in B Ziff. 1 der AVB bezeichneten Güte. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Kunde, das Edelmetall, in Form eines ideellen Bruchteilseigentumsanteils, an Edelmetall in Barrenform erwirbt und Goldconcept24 hierbei als Besitzmittler des Kunden tätig wird. Die Parteien, erklären bereits heute, ihre Einigung, im Hinblick auf den Eigentumsübergang, an dem eingeräumten Bruchteilseigentum, nach Bruchteilen. Das Bruchteilseigentum, nach Bruchteilen des Kunden, bestimmt sich nach der im aktuellen Depotauszug eingetragenen Menge des Edelmetalls, das in Gramm geführt wird. Die Abrechnung für den Kunden erfolgt in Feingehaltsgramm oder Bruchteilen davon.

2.3. Die Parteien, vereinbaren den Ausschluss der Aufhebung der Bruchteilgemeinschaft, auch über den Tod des Kunden hinaus.

2.4. In Bezug auf die Stückelung der Edelmetalle, ist Goldconcept24 frei. Die physische Auslieferung des bestellten Edelmetalls, an den Kunden, erfolgt vorbehaltlich der Lieferung an Goldconcept24, durch die Lieferanten bzw. die Scheideanstalt und der dort geltenden Lieferfristen und -bedingungen.

2.5. Auslieferung. Ein Kunde, der das Edelmetall durch wiederkehrende Käufe erworben hat, hat das Recht, von Goldconcept24, die Herausgabe der jeweiligen Menge an Edelmetall zu verlangen, soweit das für ihn bestellte und erworbene Edelmetall, jeweils mindestens Stückelungen von je 1 Gramm bei Gold bzw. je 100 Gramm bei Silber beträgt und dem Kunden zusteht und soweit der Markt eine Lieferung in entsprechender Stückelung zulässt. Kleinere Auslieferungen oder Auslieferungen in kleineren Stückelungen, können auf Anfrage gegen Mindermengenaufschlag erfolgen.

2.6. In Abweichung von den Regelungen der §§ 744 – 746 BGB wird vereinbart, dass Goldconcept24 berechtigt ist, jedem Kunden, die ihm zustehende Menge des jeweiligen Edelmetalls herauszugeben, oder selbst, die ihm zustehende Menge des Edelmetalls zu entnehmen, ohne dass eine Zustimmung der übrigen Bruchteileigentümer notwendig ist. Goldconcept24 ist nicht berechtigt, in anderer Weise das Edelmetall, das sich im Bruchteilseigentum befindet, zu verringern.

2.7. Rückkauf. Der Kunde verliert sein Eigentum, an dem Bruchteilseigentum, zu dem Zeitpunkt, zu dem die zurückgekaufte Menge Edelmetall, aus dem Depot des jeweiligen Kunden ausgebucht wird. Goldconcept24, erwirbt dann das Eigentum an der zurückgekauften Edelmetallmenge. Die Parteien sind sich bereits heute über die Regelung, in Bezug auf die Eigentumsübertragung, im Falle des Rückkaufs einig.

3. Besondere Bedingungen für Einmalkauf

3.1. Ein Einmalkauf ist erst ab der im Bestellformular genannten Kaufsumme möglich.

3.2. Für Einmalkauf besteht zwischen den Parteien Einvernehmen darüber, dass die kleinste zu erwerbende Einheit ein Gramm bei Gold und 50 Gramm bei Silber beträgt. Goldconcept24 führt die Bestellung zu dem Kurs, für den Kunden, innerhalb der in B Ziff. 1.4 der AVB benannten Frist aus, der sich unter Beachtung des aktuellen Edelmetallmarktpreises, aus der Preistabelle von Goldconcept24, zum jeweiligen Handelstag ergibt.

3.3. Von dem gezahlten Kaufpreis, wird Edelmetall in konkreten Stückelungen beschafft, dergestalt, dass zunächst die größtmögliche Stückelung, vom verbleibenden Betrag, die danach größte mögliche Stückelung usw. beschafft wird. Ein nach Kauf der kleinstmöglichen Stückelung verbleibender Rest, wird auf künftige Rechnung vorgetragen. Goldconcept24 ist berechtigt, hinsichtlich des bestehenden Betrages, auch Edelmetall zu erwerben, das in Bruchteils Eigentum (B Ziffer 2 AVB) steht.

3.4. Die physische Auslieferung des bestellten Edelmetalls, an den Kunden, erfolgt vorbehaltlich der Lieferung an Goldconcept24, durch die Lieferanten bzw. die Scheideanstalt und der dort geltenden Lieferfristen und -bedingungen.

3.5. Ein Kunde, der das Edelmetall durch Einmalkauf erworben hat und dieses lagern lässt, hat das Recht, jederzeit von Goldconcept24, die Herausgabe des von ihm erworbenen Edelmetalls zu verlangen. Auslieferung von Teilmengen oder abweichende Stückelungen können auf Anfrage erfolgen, soweit der Markt eine Lieferung in entsprechender Stückelung zulässt.

3.6. Rückkauf. Das Rückkaufangebot an Goldconcept24, kann nur in Stückelungen erfolgen, die im Depot des Kunden vorhanden sind. Der Rückkauf von Teilen von Barren ist nicht möglich.

3.7. Kosten und Gebühren. Der Kunde, der Edelmetall erwirbt, ist verpflichtet, bei jedem Kauf ein Agio in Höhe des auf dem Bestellformular ausgewiesenen Prozentsatzes (das für die Erstbestellung als Betrag ausgewiesen wird) an Goldconcept24 zu bezahlen. Soweit der Kunde, den im Bestellformular ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht in voller Höhe einbezahlt, besteht zwischen den Parteien Einverständnis, dass sich der einbezahlte Betrag, als Kaufpreis inklusive Agio versteht. Goldconcept24, wird für den Kunden Edelmetall, im Wert der Einzahlung um das Agio und evtl. Gebühren vermindert, beschaffen und ggf. liefern. Bei Zukauf gelten die gleichen Einkaufsbedingungen.

13. Lagerung und Lieferung

1. Lagerung

1.1. Das für den Kunden erworbene Edelmetall, wird von Goldconcept24, bei einem zu beauftragenden Sicherheitslager verwahrt. Goldconcept24, haftet in diesen Fällen nicht für das Verschulden, der von ihm ausgewählten Lager, außer es beruht auf einem Auswahlverschulden.

1.2. Goldconcept24 wird die Edelmetallbestände getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft einlagern (Sondervermögen). Die Edelmetalle des Kunden sind bei Lagerung versichert. Dabei werden die Edelmetalle ausschließlich in Lagern und Tresoren verwahrt, welche die strengen Vorgaben der Versicherungsgesellschaften, im Rahmen der Versicherungsverträge, als Verwahrorte vorgeben. Dies können Hochsicherheitslager sowohl im Inland, als auch im Ausland sein. Der aktuelle Lagerort wird auf der Homepage von Goldconcept24, im persönlichen Login Bereich, jeweils veröffentlicht. Der Kunde hat kein Zutrittsrecht zu den Sicherheitslagern von Goldconcept24.

1.3. Hinsichtlich der Auswahl und der Überwachung seiner Partner, haftet Goldconcept24 mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, wobei eine Haftung für Zufall oder höhere Gewalt ausdrücklich ausgeschlossen wird.

2. Lieferung

2.1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Auslieferung des von ihm bestellten und erworbenen Edelmetalls an sich, zu verlangen. Die Mindestauslieferung, ist unter der gewählten Kauf Art geregelt. In welcher Form (z. B. Barren) und Stückelung die Edelmetalle zur Auslieferung kommen, bleibt Goldconcept24 überlassen.

2.2. Die Auslieferung an den Kunden erfolgt auf das Risiko und auf Kosten des Kunden, wie z. B. Frachtkosten, Versicherung und etwaige Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und allgemeine gesetzliche Abgaben, des jeweiligen Ziellandes. Diese sind auf der Homepage bzw. im jeweiligen Login-Bereich des Kunden, hinterlegt. Soweit der Kunde, das erworbene Edelmetall ausliefern lässt, wird dieses entsprechend versichert versandt. Mögliche Herausgabeansprüche seitens Goldconcept24, gegenüber dem Verwahrer, werden an den Kunden abgetreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung mit Unterzeichnung der Bestellung an.

2.3. Bei Versendung an den Kunden trägt der Kunde das Versendungsrisiko. für den Handel mit Edelmetall, An- und Verkauf, sowie Lagerung und Versicherung

Stand: Januar 2025

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